Rechtsetzung
27.12.2018 , ThunBildungsreglement (BiR) SSG 430.10.01, Bildungsverordnung (BiV) SSG 430.10.01.01 und Geschäftsverordnung des Gemeinderates (GGV) SSG 152.112
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 803 vom 19. Dezember 2018 die Revisionen des Bildungsreglements, der Bildungsverordnung und der Geschäftsverordnung des Gemeinderates genehmigt. Diese treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
