Anmeldung für Kindergartenbesuch ab August: Meldeformular bis 1. Februar 2019 einreichen

  16.01.2019 , Thun

Gemäss Volksschulgesetz ist der zweijährige Kindergarten Teil der elfjährigen obligatorischen Volksschule. Jedes Kind, das bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, tritt im darauffolgenden August in den Kindergarten ein. Für alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2014 und dem 31. Juli 2015 geboren sind, beginnt deshalb in Thun am 12. August 2019 der zweijährige obligatorische Kindergarten.

In diesen Tagen erhielten in Thun alle Eltern kindergartenpflichtiger Kinder, die den Kindergarten bisher noch nicht besuchten, ein Informationsschreiben und ein Meldeformular. Die Eltern haben bis am 1. Februar 2019 Zeit, das ausgefüllte Meldeformular an das Amt für Bildung und Sport zu retournieren. Die Schulleitungen nehmen anschliessend die Kindergartenzuteilungen vor und eröffnen diese den Eltern Ende März 2019 schriftlich.

Weitere Informationen unter: www.thun.ch/kindergarten

Thun, Januar 2019


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