Öffentliche Bekanntmachung

  30.01.2019 , Thun

Richtplan ESP Thun Nord, Änderungen Massnahmenblätter A9, A12 und A13, Anpassung und Ergänzung 2017

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 9. Mai 2018 beschlossene Änderung Anpassung und Ergänzung des Richtplans ESP Thun Nord in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 18. Januar 2019 genehmigt.

Die Anpassungen und Ergänzungen treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während den ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun (sep. Öffnungszeiten) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (sep. Öffnungszeiten) jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 30. Januar 2018

Der Gemeinderat


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