Verkehrsmassnahme

  16.01.2019 , Thun

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 8. November 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Was: Signalisieren einer Tempo-30-Zone.

Wo: Hofackerstrasse (ab Eisenbahnstrasse).

Alt: Höchstgeschwindigkeit 50 generell (2.30.1)

Neu: Tempo-30-Zone (2.59.1).

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 27. November 2018 zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3602 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt der Stadt Thun


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