Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung Talackerstrasse
13.02.2019 , ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung Talackerstrasse zur öffentlichen Planauflage.
Die Unterlagen können vom 14. Februar bis 21. März 2019, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Donnerstag, 21. März 2019, schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.
Hinweis: Für allfällige Einspracheverhandlungen reservieren sich Einsprechende nach Möglichkeit bitte die folgenden Zeitfenster: 3. April 2019 (8.30–9.15 Uhr) / 4. April 2019 (14.30–16.15 Uhr) / 24. April 2019 (9.00– 12.00 Uhr) / 25. April 2019 (14.45–16.15 Uhr).
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.
