Stadt Thun; Rechtsetzung

  13.02.2019 , Thun

Verordnung über die Kommission Verkehr (KVV) (SSG 760.20)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 64 vom 30. Januar 2019 die Verordnung über die Kommission Verkehr (KVV) genehmigt und auf den 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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