Öffentliche Planauflage

  06.03.2019 , Thun

Zone mit Planungspflicht Freistatt, Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Zonenplanänderung von einer Wohnzone W2, überlagert mit Strukturgebiet SIII in die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Freistatt, zur öffentlichen Planauflage.

Die Unterlagen können von Donnerstag, 7. März bis Montag, 8. April 2019 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun. ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 8. April 2019, schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.


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