Öffentliche Planauflage
06.03.2019 , ThunÄnderung Baureglement Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23 (Anhang 2 Baureglement)
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung Baureglement Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23, zur öffentlichen Planauflage.
Die Unterlagen können vom 7. März bis 5. April 2019, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.
Thun, 6. März 2019
Der Gemeinderat
