Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  06.03.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019, in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung, folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 550 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2712.5060.005 (Bilanzkonto Nr. 14063.01.01) für die Beschaffung von drei Kehrichtfahrzeugen (Ersatz der vorhandenen Fahrzeuge).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 28. Februar 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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