Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  13.03.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss

gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 240 000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.059 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Sofortmassnahmen an vier Kreiseln.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 8. März 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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