Stadt Thun; Rechtsetzung

  03.04.2019 , Thun

Verordnung über den Seniorenrat (SSG 860.14) und Anhang II Kommissionenreglement der Stadt Thun (SSG 152.2)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 191 vom 20. März 2019 die Aufhebung der Verordnung über den Seniorenrat beschlossen und die Revision des Anhangs II des Kommissionenreglements der Stadt Thun genehmigt und auf den 31. März 2019 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote