Beschlüsse des Stadtrates

  22.05.2019 , Thun

Donnerstag, 16. Mai 2019, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Verbreiterung Strättligenstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 140 000.–

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 24. April 2019, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 140 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.061 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen und eines Bauprojektes zur Verbreiterung der Strättligenstrasse, wobei die im Vernehmlassungsbericht vom 18. März 2019 aufgeführten Massnahmen (insbesondere zum Langsamverkehr) zu prüfen sind.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Interpellation I 5/2019 (dringlich) betreffend Frauenstreik vom 14. Juni 2019; Alice Kropf (SP), Katharina Ali-Oesch (SP), Darshikka Krishnanantham (SP), Manon Jaccard (SP), Margrit Schwander (SP) und Mitunterzeichnende vom 14. Februar 2019; dringliche Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

3. Motion M 4/2018 betreffend vorwärts mit der Aufgabenerfüllung – vorwärts mit der Fuss- und Velowegverbindung Bahnhof – Selve – Schwäbis; Sachkommission Stadtentwicklung vom 14. Dezember 2018; Beantwortung

Ziffer 1 wird als Motion erheblich erklärt.
Ziffer 2 wurde von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt. Ziffer 2 wird als Postulat erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
Ziffer 3 wurde von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt. Ziffer 3 wird als Postulat erheblich erklärt.

4. Postulat P 32/2018 für die Taxi-Durchfahrt vom Lauitor zum Bahnhof; Franz Schori (SP) und Mitunterzeichnende vom 14. Dezember 2018; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

5. Fragestunde 09/2019 betreffend Spätere Strämu-Eröffnung; Peter Aegerter (SVP) vom 14. Mai 2019, Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

6. Fragestunde 08/2019 betreffend Digitalisierung der Stadtverwaltung; Nicole Krenger (glp) vom 14. Mai 2019; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 20. Mai 2019

Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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