Geringfügige Änderung Kantonale Überbauungsordnung Kehrichtverbrennungsanlage KVA Thun

  22.05.2019 , Thun

Öffentliche Bekanntmachung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern nach Art. 110 Bauverordnung und Art. 45 Gemeindeverordnung
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern hat die «geringfügige Änderung der Kantonalen Überbauungsordnung Kehrichtverbrennungsanlage KVA Thun» mit Datum vom 29. März 2019 beschlossen.

Gegen den Beschluss der «geringfügigen Änderung der Kantonalen Überbauungsordnung Kehrichtverbrennungsanlage KVA Thun» gingen keine Beschwerden ein, die geringfügige Änderung ist somit in Rechtskraft erwachsen.

Die «geringfügige Änderung der Kantonalen Überbauungsordnung Kehrichtverbrennungsanlage KVA Thun» tritt am 24. Mai 2019 in Kraft.

Die Vorschriften und Pläne stehen bei der Stadt Thun (Planungsamt, Industriestrasse 2, 3602 Thun), beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Bern, 16. Mai 2019

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, vertreten durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote