Öffentliche Mitwirkung
15.05.2019 , ThunÄnderung Zonenplan und Baureglement; Zone mit Planungspflicht ZPP «Bernstrasse 11»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung des Zonenplans und Baureglements, Zone mit Planungspflicht ZPP «Bernstrasse 11» zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Unterlagen können vom 16. Mai bis 14. Juni 2019, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.
Thun, 15. Mai 2019
Der Gemeinderat
