Öffentliche Mitwirkungsauflage

  15.05.2019 , Thun

Überbauungsordnung «Lerchenfeld Nord»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die neue Überbauungsordnung «Lerchenfeld Nord» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen können vom 16. Mai bis 17. Juni 2019, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Überbauungsordnung Lerchenfeld Nord» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.


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