Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  15.05.2019 , Thun

Öffentliche Planauflage
für:

S-0173362.1 Transformatorenstation 133 Strättligenstrasse
– Neubau der Transformatorenstation auf
Parzelle Nr. 659 der Gemeinde Thun

Koordinaten: 2 613 387 / 1 175 488.

L-0140465.2
16 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation 133 Strättligenstrasse und der Transformatorenstation 64 Strättligenstrasse 18
– Einschlaufung in die Transformatorenstation 133 Strättligenstrasse

L-0229595.1
16 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation 133 Strättligenstrasse und der Unterstation 2 Lohnerstrasse 53
– Einschlaufung in die Transformatorenstation 133 Strättligenstrasse

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Energie Thun AG, Industriestrasse 6, 3607 Thun, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 16. Mai bis 17. Juni 2019 in der Stadtverwaltung Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote