Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
08.05.2019 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 1 . Mai 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 765 000. – als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.033, Bilanzkonto Nr. 14031.01 .01) für die Einführung eines Abwasser-Trennsystems im Strättlighügel.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 2. Mai 2019
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat
