Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  22.05.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 24. April 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von Fr. 250 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2019 ff. (Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie eines Bauprojektes zur Verbreiterung der Strättligenstrasse.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 20. Mai 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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