Stadt Thun; Rechtsetzung

  15.05.2019 , Thun

Organisationsverordnung (OVO) SSG 101.11 und Finanzverordnung (FVO) SSG 620.1
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 224 vom 3. April 2019 die Revision der Organisationsverordnung sowie der Finanzverordnung genehmigt und auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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