Stadt Thun; Rechtsetzung

  30.05.2019 , Thun

Sitzungsgeldverordnung SSG 153.363
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 326 vom 15. Mai 2019 die Revision der Sitzungsgeldverordnung genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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