Himmelsfackeln bergen erhebliche Gefahren, Benutzer haften für allfällige Folgen

  19.06.2019 , Thun

An Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, usw. sind Ballons aus Papier und Bambus, die man mit Hilfe eines kleinen Zündsatzes in den Himmel steigen lassen kann, sehr beliebt. Man kennt sie unter diversen Namen: Himmelslaternen, Skylaternen, Flammea-Laternen oder Kong Ming Laternen. Es handelt sich dabei um einen Lampion in Leichtbauweise, der, ähnlich einem Heissluftballon, in die Luft aufsteigen kann. Bei Nacht ergibt sich dadurch ein magisches Bild, wenn die Ballons am Himmel flackern.

Diese Laternen bergen jedoch auch erhebliche Gefahren. Zum einen besteht bereits beim Entzünden die Gefahr, dass sich auch die Papierhülle entzündet. Hierdurch sind Verbrennungen möglich oder brennbare Gegenstände in der Umgebung können in Brand gesetzt werden. Weitaus grösser ist dagegen die Gefahr, wenn diese fliegenden Fackeln je nach Windund Wetterlage unkontrolliert umhertreiben. Die Laternen können Strecken von vielen Kilometern zurücklegen, wobei ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird.

Kein Verbot ausserhalb der Altstadt, aber ...
In der Stadt Thun ist die Verwendung solcher Himmelslaternen ausserhalb der Altstadt grundsätzlich nicht verboten. Benutzer haften aber für die Folgen, welche eine solche Himmelslaterne verursachen kann. Einzelne Grundeigentümer verbieten das Aufsteigen lassen solcher Laternen ab ihrem Grund und Boden. Gebäude oder Teile davon könnten wegen einer fehlgeleiteten Laterne erheblichen Schaden davontragen – egal, von wo aus sie gestartet wurde. Die Landwirte sind ebenfalls nicht erfreut über die Abfallprodukte der Laternen auf den Wiesen.

Im Umkreis von fünf Kilometern zu einem Flughafen ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen ganz verboten.

Stadt Thun
Abteilung Sicherheit


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