Öffentliche Planauflage

  05.06.2019 , Thun

Änderung der Teil-Überbauungsordnung ZPP T Gwatt Schoren
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die geringfügige Änderung der Teil-Überbauungsordnung ZPP T Gwatt-Schoren zur öffentlichen Planauflage.
Die Unterlagen können vom 6. Juni 2019 bis 8. Juli 2019 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 8. Juli 2019, schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 75). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung!


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