Stadt Thun; Rechtsetzung

  19.06.2019 , Thun

Gebührenverordnung vom 30. Oktober 2008 für das Polizeiinspektorat (SSG 154.281.11)

Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 380 vom 7. Juni 2019 die Revision der Gebührenverordnung für das Polizeiinspektorat genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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