Beschlüsse des Stadtrates
03.07.2019 , ThunDonnerstag, 27. Juni 2019, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Nr. 23 Kindergarten Seefeld; Genehmigung Änderung Baureglement, Anhang 2, ZöN Nr. 23 Kindergarten Seefeld Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstaben b und c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Mai 2019,
beschliesst:
1. Genehmigung der Änderung Baureglement, Anhang 2, ZöN Nr. 23 Kindergarten Seefeld. (*)
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Umnutzung Wohnhaus Bleichestrasse in ei nen Kindergarten; Überführung der Liegenschaft Bleichestrasse 6 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung) zum Buchwert von Fr. 511 980.–. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 279 450.– für die wertvermehrenden Massnahmen zur Umnutzung des Wohnhauses in einen Kindergarten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Mai 2019,
beschliesst:
1. Überführung des Grundstücks Thun Gbbl Nr. 263, Bleichestrasse 6, vom Finanzins Verwaltungsvermögen zum Buchwert von Fr. 511 980.–.
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 279 450.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.002 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die bauliche Umgestaltung der Liegenschaft Bleichestrasse 6 in einen Kindergarten.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Sanierung Camping Bettlereiche (TCS), Thun; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 010 000.– für die Sanierung und Erweiterung der Infrastrukturbauten und Liegenschaften des Campings
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 29. Mai 2019,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 010 000.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung Verpflichtungskredit Nr. 2240.5040.005 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die Sanierung und Erweiterung von Infrastrukturbauten im Camping Bettlereiche (TCS).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Motion M 1/2019 (dringlich) betreffend Kli manotstand in der Stadt Thun; Jugendmotion von Linus Dolder (Erstunterzeichner) und Lea Schütz (Zweitunterzeichnerin), Mitglieder der Thuner Klimaschutzbewegung, sowie 90 weiteren Mitunterzeichnenden vom 25. April 2019; dringliche Beantwortung
Ziffer 1 der Motion wurde von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt. Sie wird als erheblich erklärt.
Ziffer 2 der Motion wird als erheblich erklärt.
5. Postulat P 4/2019 betreffend Klimaschutz; Fraktionen Grüne/JG, SP, glp/BDP und Mitunterzeichnende vom 21. März 2019; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
6. Postulat P 2/2019 betreffend aufsuchen de Jugendarbeit und Jugendpolizei; Alice Kropf (SP), Reto Kestenholz (Grüne), Reto Vannini (BDP), Jonas Baumann (EVP) und Mitunterzeichnende vom 14. Februar 2019; Beantwortung
Ziffer 1 und 2 des Postulats werden als erheblich erklärt und Ziffer 2 wird abgeschrieben.
7. Interpellation I 6/2019 betreffend die Zukunft der Wohnbaugenossenschaften; EVP+EDU+CVP-Fraktion, glp/BDP-Fraktion vom 14. Februar 2019; Beantwortung Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
8. Interpellation I 4/2019 betreffend wie hoch sind die Folgekosten der Wegteerung in der Kohlerenschlucht; Till Weber (Grüne), Adrian Christen (SP) und Mitunterzeichnende vom 18. Januar 2019; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
9. Fragestunde 12/2019 betreffend Grossrats motion «Bessere Verkehrsführung von der rechten Thunerseeseite durch die Stadt Thun» (Vorstoss-Nr.: 144-2019)
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann ausser für Geschäft 1, Ziffer 1 (*) gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*) Gegen Geschäft 1, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstaben b und c der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).
Thun, 1. Juli 2019
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
