Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  03.07.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von Fr. 1 880 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2019 ff. (Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Sanierung und Erweiterung der Infrastrukturbauten des Camping Bettlereiche (TCS).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 28. Juni 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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