Stadt Thun; Rechtsetzung
03.07.2019 , ThunGebührenverordnung vom 17. Juli 2008 für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama SSG 154.245
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 459 vom 26. Juni 2019 die Revision der Verordnung vom 17. Juli 2008 über Gebühren für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama genehmigt und auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
