Beschlüsse des Stadtrates
28.08.2019 , ThunDonnerstag, 22. August 2019, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Kadettenkommission; Wahl von Christoph Nydegger anstelle von Hans-Jürg Stettler
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 26. Juni 2019,
beschliesst:
l. Von der Demission von Hans-Jürg Stettler per 31. Dezember 2019 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Hans-Jürg Stettler wird Christoph Nydegger, Jahrgang 1983, von Rüschegg BE, Bankangestellter, Grabenstrasse 36 C, 3600 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt und zwar ab l. Januar 2020 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Teilrevision Abfallreglement (SSG 822.1). Einführung Marktkehricht; Änderung betreffend Dienstleistungen ausserhalb des Monopolbereichs
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 3. Juli 2019,
beschliesst:
l. Genehmigung der Teilrevision des Abfallreglements und Inkraftsetzung per l. Oktober 2019.
2. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Zone mit Planungspflicht (ZPP) Freistatt; Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 3. Juli 2019,
beschliesst:
l. Verabschiedung des Genehmigungsentwurfs für die Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften nach Artikel 58 bis 61 Baugesetz, beinhaltend Änderung des Zonenplans und des Baureglements 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP AN «Freistatt» vom 18. Juni 2019 zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)
2. Der Gemeinderat wird beauftragt, die Anliegen betreffend Erhöhung des genossenschaftlichen Wohnanteils, Energievorgaben (2000 Watt-kompatibel oder ein gleichwertiger Energiestandard) und Mobilität zu berücksichtigen, indem die Investorenkonkurrenz sowie das Wettbewerbsprogramm und deren Bewertungskriterien so gestaltet werden, dass die Nachhaltigkeit in sämtlichen Dimensionen sowie die soziale Durchmischung gefördert werden.
3. Der Gemeinderat wird beauftragt, in den weiteren Prozessschritten (Investorenkonkurrenz und Wettbewerb) sicherzustellen, dass mindestens 45% der maximal zulässigen oberirdischen Geschossfläche (GFo) dem gemeinnützigen Wohnungsbau vorbehalten sind.
4. Der Gemeinderat wird beauftragt, in den weiteren Prozessschritten (Investorenkonkurrenz und Wettbewerb) sicherzustellen, dass die maximale Anzahl Abstellplätze pro Wohnung auf 0.8 beschränkt wird.
5. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
6. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Überbauungsordnung Talackerstrasse, Verabschiedung zuhanden der Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 3. Juli 2019,
beschliesst:
l. Verabschiedung der Überbauungsordnung Talackerstrasse zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)
2. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Sanierung und Erneuerung Verkehrsräu me Innenstadt (SEVI). Teilprojekt der Achse Maulbeerpatz bis Lauitor; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 2 910 000.–
Der Stadtrat von Thun, nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 3. Juli 2019,
beschliesst:
Rückweisung der Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 2 910 000.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.062 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für den Investitionsanteil der Sanierung und Erneuerung Verkehrsräume Innenstadt Achse Maulbeerplatz bis Lauitor.
6. Sitzungskalender 2020; Genehmigung Der Sitzungskalender 2020 wird mit Änderungen genehmigt.
7. Interpellation 18/2019 zu den staatlichen Beihilfen der Stadt Thun im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union; Franz Schori (SP) und Mitunterzeichnende vom 21.März 2019; Beantwortung
Die Interpetlierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
8. Interpellation I 9/2019 zu den koordinierten Kontrollen in Thuner Barbershops; Franz Schori (SP) und Mitunterzeichnende vom 21. März 2019; Beantwortung
Die Behandlung dieses Traktandums wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
9. Fragestunde F 13/2019 betreffend extragrosse Parkplätze im Parkhaus Grabengut; Alice Kropf (SP) vom 20. August 2019; Beantwortung
Die Fragestunde F 13/2019 wurde schriftlich beantwortet.
10. Fragestunde F 14/2019 betreffend Vermie tung des Erdgeschosses in der Liegenschaft Obere Hauptgasse 74; Alice Kropf (SP) vom 20. August 2019; Beantwortung Die Fragestunde F 14/2019 wurde schriftlich beantwortet.
11. Fragestunde F 15/2019 betreffend Verhal ten der privaten Sicherheitsdienste in den öffentlichen Parkanlagen; Alice Kropf (SP) vom 20. August 2019; Beantwortung Die Fragestunde F 15/2019 wurde schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 16/2019 betreffend Ver kehrslagesysteme und Kartendaten von Navigations-Systemen; Hanspeter Aellig (FDP) vom 20. August 2019; Beantwortung
Die Fragestunde F 16/2019 wurde schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann ausser für Geschäft 3, Ziffer l (*) und Geschäft 4, Ziffer l (*) gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft l innert 10 Tagen seit der Wahl und für die übrigen Geschäfte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*) Gegen Geschäft 3, Ziffer l und Geschäft 4,
Ziffer l kann gemäss Artikel 61 Absatz la des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raum-Ordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Geschäft 2, Ziffer l, Geschäft 3, Ziffer l und
Geschäft 4, Ziffer l ist jeweils gemäss Artikel 38 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun. ch).
Thun, 23. August 2019
Christoph Stalder Stadtratssekretär
