Reglement zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

  01.08.2019 , Thun

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekanntgemacht:

Reglement zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen, beschlossen durch den Kulturrat des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun am 27. Mai 2019, Inkrafttreten per 1. Juni 2019.

Gegen den Beschluss der Regionalen Kulturkommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Das Reglement kann beim Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun (c/o Kulturabteilung Stadt Thun) während den Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.thun.ch/gvk heruntergeladen werden.

Der Kulturrat


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