Stadt Thun; Rechtsetzung

  28.08.2019 , Thun

Verordnung der Stadtbibliothek vom 27. Oktober 2011 (VOSB SSG 421.216)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 576 vom 21. August 2019 die Revision der Verordnung der Stadtbibliothek genehmigt. Diese tritt auf den 1. September 2019 in Kraft.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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