Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
11.09.2019 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 6. September 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich Fr. 326 636.– als gebundene Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnungen 2020 bis 2024 für das Erbringen von Catering-Leistungen für die Tagesschulen und den Mittagstisch der Kunstund Sportklassen der Stadt Thun.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 9. September 2019
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat