Beschlüsse des Stadtrates

  30.10.2019 , Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Donnerstag, 24. Oktober 2019, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Budget- und Rechnungskommission BRK; Ersatzwahl für den zurückgetretenen Till Weber
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst: In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Till Weber (Fraktion Grüne/JG) per sofort gewählt: Sarah Zaugg (Fraktion Grüne/JG).
2. Zone mit Planungspflicht ZPP Hoffmatte; Beschlussfassung Änderung baurechtliche Grundordnung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. September 2019,
beschliesst:
1. Genehmigung der Änderung Zonenplan und Baureglement, Anhang 3, ZPP Hoffmatte (*).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Interpellation I 9/2019 zu den koordinierten Kontrollen in Thuner Barbershops; Franz Schori (SP) und Mitunterzeichnende vom 21. März 2019; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
4. Motion M 2/2019 betreffend Thun ist CO»- neutral bis spätestens 2050; Fraktionen SP, glp/BDP und Mitunterzeichnende vom 16. Mai 2019; Beantwortung
Die Motion wird abgelehnt.
5. Motion M 3/2019 betreffend einem Förderfonds Energie für die Stadt Thun; Fraktionen SP, Grüne/JG, glp/BDP und Mitunterzeichnende vom 16. Mai 2019; Beantwortung
Die Motion wird als erheblich erklärt.
6. Postulat P 6/2019 betreffend mehr Biodiversitätsförderung in Thun; Fraktion Grüne/JG vom 16. Mai 2019
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
7. Interpellation I 11/2019 betreffend 5G-Netz jetzt! – nicht erst Ende 2019; Markus van Wijk, Hans-Peter Aellig, Susanna Ernst, alle FDP, vom 16. Mai 2019; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
8. Fragestunde F 21/2019 betreffend Abwälzung Asylkosten auf Kantone und Gemeinden; Philipp Deriaz (SVP) vom 21. Oktober 2019; Beantwortung
Die Fragestunde wurde schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 22/2019 betreffend Litfasssäulen als Alternative für wegfallende Brückenwerbung in der Innenstadt; Alice Kropf (SP) vom 22. Oktober 2019; Beantwortung
Die Fragestunde wurde schriftlich beantwortet.
10. Fragestunde F 23/2019 betreffend Fussgängerstreifen zwischen Maulbeerkreisel und Lauitorkreisel; Michelle Marbach (Grüne) vom 22. Oktober 2019; Beantwortung

Die Fragestunde wurde schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 3 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*) Gegen das Geschäft 2 Ziffer 1 kann gemäss

Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 2 Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 25. Oktober 2019

Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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