Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  30.10.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. l 458 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2612.5032.035 (Bilanzkonto Nr. 14032.01.01) für die Realisierung des Regenbeckens zur Entlastung der Abwasserleitung rechtes Seeufer.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 24. Oktober 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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