Beschlüsse des Stadtrates

  20.11.2019 , Thun

Donnerstag, 14. November 2019, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt FiRU; Ersatzwahl von Alwin Hostettler (Grüne) anstelle der zurückgetretenen Seraina Graf (Grüne)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung, beschliesst:
In die Sachkommission FiRU wird als Mitglied anstelle von Seraina Graf (Fraktion Grüne/JG) per sofort gewählt: Alwin Hostettler (Fraktion Grüne/JG).

2. Budget; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. September 2019, beschliesst:
l. Im Jahr 2020 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das l,72fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2020, bestehend aus:
Gesamthaushalt Fr. -287 139 100 287 258 900
Ertragsüberschuss Fr. 119 800
Allgemeiner Haushalt Fr. -267 643 600 267 643 600 Aufwandüberschuss Fr. 0
Spezialfinanzierung Abwasser Fr. -6 733 800 6 815 900 Ertragsüberschuss Fr. 82 100
Spezialfinanzierung Abfall Fr. -6 979 200 6 465 500 Aufwandüberschuss Fr. -513 700
Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. -3 050 200 3 609 600 Ertragsüberschuss Fr. 559 400
Spezialfinanzierung Parkinggebüren Fr. -2 619 700 2 700 300 Ertragsüberschuss Fr. 80 600
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe Fr. -112 600 24 000 Aufwandüberschuss Fr. -88 600
3. Ziffer l und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Aufgaben- und Finanzplan 2020 bis 2023; Kenntnisnahme
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. September 2019, beschliesst: Der Aufgaben- und Finanzplan 2020 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.

4. Postulat P 10/2019 betreffend höheren Biogas-Bezug für städtische Liegenschaften; Fraktionen SP, glp/BDP, Grüne/JG und Mitunterzeichnende vom 6. Juni 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.

5. Postulat P 15/2019 betreffend Senkung der Polizeikosten dank dem dialogierten Ansatz im Management von Fussballfans; Alice Kropf (SP), Till Weber (Grüne) vom 27. Juni 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben,

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft l innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 5 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 2, Ziffer l und 2 ist gemäss Artikel 39 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun. ch).

Thun, 15. November 2019

Stadtkanzlei Thun
Stadtratssekretär Christoph Stalder


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