Öffentliche Mitwirkungsauflage

  06.11.2019 , Thun

Überbauungsordnung «Nünenen Pestalozzistrasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung «Nünenen Pestalozzistrasse» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen können vom 1. November 2019 bis 31. Januar 2020 im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3602 Thun und vom 5. November 2019 bis 31. Januar 2020 zusätzlich im Rathaus Thun jeweils von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Jeden Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr stehen Mitarbeitende des Planungsamts im Rathaus für Auskünfte zur Verfügung.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Überbauungsordnung Nünenen Pestalozzistrasse» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten. Neben der schriftlichen Eingabe ist erstmals auch eine praktische digitale E-Mitwirkung unter www.ortsplanungsrevisionthun.ch/mitwirkung möglich.

Hinweis: Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der Auflage der Überbauungsordnung «Nünenen Pestalozzistrasse» erhoben werden.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.


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