Öffentliche Planauflage

  27.11.2019 , Thun

Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Schärmehof
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) zur öffentlichen Planauflage.

Die Unterlagen können vom 22. November bis 23. Dezember 2019, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 23. Dezember 2019, schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 78 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.


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