Beschlüsse des Stadtrates

  18.12.2019 , Thun

Freitag, 13. Dezember 2019, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Wahlkommission; Wahl von David Meienberg (SP) anstelle des zurücktretenden Claudius Domeyer und Besetzung des vakanten Sitzes der Grünen aus den Erneuerungswahlen durch die Wahl von Michel Weber (FDP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. November 2019,
beschliesst:
l. Von der Demission von Claudius Domeyer per 31. Dezember 2019 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. In die Wahlkommission werden als Mitglieder ab l. Januar 2020 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer gewählt:
– David Meienberg (SP), Jahrgang 1986, von Zürich, dipl. Betriebswirtschafter HF, wohnhaft Scheibenstrasse 21b, 3600 Thun (als Ersatz für Claudius Domeyer, SP).
– Michel Weber (FDP), Jahrgang 1969, von Pfeffingen BL, Abteilungsleiter Bildung und Kultur Gemeinde Belp, wohnhaft im Seewinkel 13, 3645 Gwatt (Besetzung des seit der Erneuerungswahlen im Februar 2019 vakanten Sitzes der Grünen).
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Thuner Wasserzauber 2020–2023; Genehmigung eines Verpflichtungskredits für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 150 000.– für die Jahre 2020–2023
Der Stadtrat von Thun, nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 6. November 2019 und gestützt auf Artikel 37 Absatz l des Geschäftsreglementes des Stadtrates,
beschliesst:
Rückweisung der Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich Fr. 150 000.– (Fr. l00 000.– Barbeitrag und Fr. 50 000.– geldwerte Dienstleistungen) als neue Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnungen 2020– 2023 für das Projekt «Thuner Wasserzauber».
3. Café Bar Mokka: Wechsel vom Kantonalen Betriebsbeitrag durch das Amt für Bildung und Sport zum städtischen Kulturförderbeitrag durch die Kulturabteilung; Genehmigung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 188000.– zulasten der Erfolgsrechnung der Jahre 2020–2023
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. November 2019,
beschliesst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 188 000.– inkl. MWST (Fr. 180 000.– Kulturförderbeitrag, Fr. 8000.– Selbstbehalt OKJA) als neue Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnungen der Jahre 2020–2023 an den Verein Mokka.
4. Dringliche Motion M 7/2019 betreffend Auszahlung Fr. 150 000.– an das Vorprojekt «Schwimmhalle Heimberg» jetzt!; SVP-Fraktion Stadt Thun vom 14. November 2019; Beantwortung Die Motion wird abgelehnt.
5. Fragestunde F 24/2019 zum Postulat betreffend Bau eines Hallenbads; Fraktion SP vom 10. Dezember 2019; Beantwortung
Die Fragestunde F 24/2019 wurde schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft l innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 5 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 16. Dezember 2019

Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär

 


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