Burgergemeinde Strättligen

  11.12.2019 , Thun

Einburgerungsreglement; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass das von der Versammlung der Burgergemeinde Strättligen am 5. Dezember 2019 beschlossene Einburgerungsreglement am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Dies vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden.

Namens der Burgergmeinde Strättligen Die Verwalterin: Barbara Wüthrich


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