Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  18.12.2019 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019, in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung, folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 510 000.– zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2240.5060.001 (Bilanz-Konto Nr. 14060.01.01) als gebundene Ausgabe für Kauf/Übernahme/ Übergabe des Inventars KKThun durch Stadt Thun.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 16. Dezember 2019

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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