Öffentliche Bekanntmachung
29.01.2020 , ThunÄnderung Baureglement Anhang 2, Zone für öffentliche Nutzung Nr. 23 «Kindergarten Seefeld» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 27. Juni 2019 beschlossene Änderung Baureglement Anhang 2, Zone für öffentliche Nutzung Nr. 23 «Kindergarten Seefeld», in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Dezember 2019 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, 27. Januar 2020
Der Gemeinderat
