Beschlüsse des Stadtrates

  19.02.2020 , Thun

Donnerstag, 13. Februar 2020, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. ESP Thun Nord Baufeld B5 – Baurechts vertrag mit armasuisse; Genehmigung des Baurechtsvertrags mit der armasuisse betreffend Übernahme der Parzelle Thun-Gbbl. Nr. 158 (Baufeld B5 im ESP Thun Nord) durch die Stadt Thun

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 69 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. Januar 2020,

beschliesst:

1. Genehmigung des Baurechtsvertrags mit armasuisse betreffend Übernahme der Parzelle Thun-Gbbl. Nr. 158 (Baufeld B5 im ESP Thun Nord) im Baurecht durch die Stadt Thun.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnis nahme des Tätigkeitsberichts 2019 des Datenschutzbeauftragten

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 22. Januar 2020,

beschliesst:

Der Tätigkeitsbericht 2019 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.

3. Doppelkindergarten Seefeld; Bewilligung  eines Verpflichtungskredites von 2 885 000 Franken als neue Ausgabe für die Realisierung eines Doppelkindergartens an der Äusseren Ringstrasse 26

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. Januar 2020,

beschliesst:

1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 2 885 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung. Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.003 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Realisierung eines Doppelkindergartens an der Äusseren Ringstrasse 26.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Postulat P 29/2019 betreffend ab 17.00  Uhr in die Thuner Badis zum Feierabend-Tarif; Fraktionen SP, EVP+EDU+CVP und Mitunterzeichnende vom 19. September 2019; Beantwortung

Das Postulat wird abgelehnt.

5. Postulat P 18/2019 betreffend Zulassung  Glacevelos in öffentlichen Parkanlagen; Alice Kropf (SP), Roman Gugger (Grüne), Nicole Krenger (GLP), Reto Vannini (BDP), Hanspeter Aellig (FDP), Susanna Ernst (FDP), Markus van Wijk (FDP) und Mitunterzeichnende vom 22. August 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.

6. Postulat P 28/2019 betreffend nachhaltige  Ernährung; Fraktion Grüne/JG und SP vom 19. September 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.

7. Postulat P 19/2019 betreffend Ausstieg fos sile Wärme; Fraktion Grüne/JG und Mitunterzeichnende vom 22. August 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.

8. Postulat P 23/2019 betreffend Partizipa tions-Gefäss pro Klima; Fraktion Grüne/ JG und Mitunterzeichnende vom 22. August 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.

9. Fragestunde 2/2020 betreffend Altpa pier/Altkarton; Adrian Christen (SP) vom 2. Februar 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde 3/2020 betreffend Pelz- und  Fellmarkt in Thun; Reto Kestenholz (Grüne) vom 4. Februar 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde 4/2020 betreffend Zeitpunkt  des Abstimmungsresultats zum Referendum ZPP Hoffmatte; Thomas Hiltpold (Grüne) vom 10. Februar 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

12. Fragestunde F 5/2020 betreffend Ortspla nungsrevision; Adrian Christen (SP) vom 11. Februar 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

13. Motion M 8/2019 betreffend Einbahn regime aufheben; Fraktion SVP, Mark van Wijk (FDP), Hans-Peter Aellig (FDP), Susanna Ernst (FDP) vom 13. Dezember 2019; Beantwortung

Die Motion wurde durch die Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt. Das Postulat wurde durch die Urheberschaft zurückgezogen.

14. Postulat P 30/2019 betreffend Ausarbei tung eines differenzierten Banderolenkonzepts für das Gebiet der Stadt Thun; glp/ BDP-Fraktion vom 14. November 2019; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 14 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte 1 und 3, jeweils Ziffer 1 sind gemäss Artikel 39 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun 14. Februar 2020

Stadtkanzlei Thun
Der Stadtratssekretär
Christoph Stalder


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