Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  19.02.2020 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 300 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung. Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.037, Bilanzkonto Nr. 14032.01.01 für den Bau der Kalibererweiterung Silberhornstrasse.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 13. Februar 2020

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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