Burgergemeindeversammlung Strättligen vom 16. April 2020 abgesagt

  01.04.2020 , Thun

Gemäss Bundesratsentscheid vom 17. März 2020 sind sämtliche Versammlungen bis mindestens 19. April 2020 untersagt. Dies betrifft auch die ordentliche Burgergemeindeversammlung der Burgergemeinde Strättligen vom 16. April 2020.

Die Durchführung von Gemeindeversammlungen fällt unter das, gestützt auf die COVID-19 Verordnung 2, vorerst bis zum 19. April 2020 geltende Veranstaltungsverbot. Gemäss dem aktuellen Beschluss des Bundesrats vom 18. März 2020 betreffend Verschiebung der Abstimmungen vom 17. Mai 2020 und den in diesem Zusammenhang veröffentlichten «dringenden Empfehlung an Kanton und Gemeinden», wonach politische Versammlungen durch die Kantone nur in Ausnahmefällen zu bewilligen sind, werden die Einwohnergemeinden, gemischten Gemeinden und die weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Art. 2 Abs. 1 GG angehalten, ihre Gemeinde- und Korporationsversammlungen etc. abzusagen, respektive vorsorglich auf den Herbst zu verschieben.

Das Ausweichdatum wird nach Art. 38 OgR wenigstens dreissig Tage im Voraus im amtlichen Anzeiger publiziert.


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