Rechtsetzung

  01.04.2020 , Thun

Verordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte (SSG 154.242.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 228 vom 18. März 2020 die Revision der Verordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte genehmigt und auf 1. April 2020 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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