Stadt Thun; Rechtsetzung
08.04.2020 , ThunOrganisationsverordnung (OVO) SSG 101.11
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 262 vom 24. März 2020 die Revision der Organisationsverordnung genehmigt und auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt.
Marktverordnung (MV) SSG 930.02
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 263 vom 24. März 2020 die Revision der Marktverordnung genehmigt und auf den 24. März 2020 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
