Beschlüsse des Stadtrates

  13.05.2020 , Thun

Donnerstag, 7. Mai 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)

l. Corona-Krise; Erklärung des Gemeinderates zu den ergriffenen Massnahmen zugunsten der Bevölkerung, der Mitarbeitenden und der Wirtschaft (vgl. Art. 8 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 2 Stadtratsreglement)
Der Rat nimmt von der Erklärung des Gemeinderats stillschweigend Kenntnis.
2. Pandemie: Massnahmenpaket zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Thuner Wirtschaft; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 2 000 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 22. April 2020,
beschliesst:
l. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 2 000 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1252.5650.001 (Bilanzkonto 14650.01.01) für das Massnahmenpaket zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Thuner Wirtschaft.
2. Kenntnisnahme vom Verordnungsentwurf.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Wasserbauplan Chratzbach. Massnahmen für Geschieberückhalt; Genehmigung des Wasserbauplanes
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 Wasserbaureglement und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 12. Februar 2020,
beschliesst:
l. Genehmigung Wasserbauplan für den Geschieberückhalt Chratzbach.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative; Verlängerung der Behandlungsfrist gemäss Artikel 25 Absatz 3 Stadtverfassung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 25. März 2020,
beschliesst:
l. Die Fristen gemäss Artikel 25 Absätze l und 2 StV für die Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative» werden um sechs Monate verlängert.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Burgerstrasse und General-Wille-Strasse. Sanierung und Ausbau; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 260 000.– für das Strassen-Vorprojekt mit einem Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom l. April 2020,
beschliesst:
l. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 260 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit 2512.5010.065 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für das Betriebs- und Gestaltungskonzept und das Vorprojekt für die Sanierung und den Ausbau der Burgerstrasse und General-Wille-Strasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Fragestunde F 6/2020 betreffend Covid-19: Arbeitssituation Stadt Thun; Nicole Krenger und Andreas Kübli (glp) vom 5. Mai 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
7. Fragestunde F 7/2020 betreffend erweiterte Aussenbedienungszeiten in Gastro-Lokalen während der Corona-Krise; Alice Kropf (SP) vom 5. Mai 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
8. Fragestunde F 8/2020 betreffend Schiessanlage Goldiwil; Fraktion GRÜNE/Junge Grüne vom 5. Mai 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 9/2020 betreffend Corona-Krise-Massnahmen für Restaurationsbetriebe; Martin Allemann (SP) vom 5. Mai 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
10. Dringliches Postulat P 3/2020 betreffend temporäre Nutzung der öffentlichen Räume für Thuner Gastronomiebetriebe; Fraktion SVP vom 7. Mai 2020; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird nach mündlicher Begründung durch den Stadtpräsidenten als erheblich erklärt.
11. Dringliches Postulat P 4/2020 betreffend mehr Platz für die Aussenbewirtung; Fraktion Grüne/JG vom 7. Mai 2020; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird nach mündlicher Begründung durch den Stadtpräsidenten als erheblich erklärt.
12. Dringliches Postulat P 5/2020 betreffend Sofortmassnahmen für mehr Platz für Fussgänger und Veloverkehr; Fraktion Grüne/JG vom 7. Mai 2020; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird nach mündlicher Begründung durch den Stadtpräsidenten als erheblich erklärt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 8. Mai 2020

Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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