Stadt Thun; Rechtsetzung
27.05.2020 , ThunVerordnung über den Fonds für die Integrationsbegleitung SSG 438.4
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 381 vom 13. Mai 2020 die Verordnung über den Fonds für die Integrationsbegleitung genehmigt. Diese wird auf 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
