5. Stadtratssitzung
03.06.2020 , ThunDonnerstag, 11. Juni 2020, 17.15 bis max. 20.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun). Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen Lage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Traktanden:
1. Protokoll Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 7. Mai 2020
2. Sachkommission Bau und Liegenschaften Ersatzwahl für die zurücktretende Margrit Schwander (SP)
3. Jahresrechnung und Jahresbericht 2019 Genehmigung
4. Jahresbericht 2019. Stand der hängigen Motionen und Postulate per 29. Februar 2020 Kenntnisnahme und Abschreibungen
5. Verwaltungsunabhängige Revisionsstelle Einführung des dualistischen Systems (externe und interne Revision) ab 1. Januar 2021 in der Stadt Thun; Grundsatzentscheid
6. Neue Leistungsverträge mit Thuner Kulturinstitutionen für die Jahre 2021–2024 Bewilligung von Verpflichtungskrediten für jährlich wiederkehrende Ausgaben der Stadt Thun für die Jahre 2021–2024
7. Motion M 1/2020 betreffend Spez.-Sek. – Streichen des Artikels 8 im Bildungsreglement (BiR) Jonas Baumann-Fuchs (EVP), Katharina Ali-Oesch (SP), Marc Barben (Grüne) vom 6. Februar 2020; Beantwortung
8. Postulat P 31/2019 betreffend eine befristete Sperrung des Uferwegs im Strandbad Thun während der Wintermonate und Monitoring der Wasservogelpopulation*) Reto Vannini (BDP), Thomas Hiltpold (Grüne/JG) und Mitunterzeichnende vom 13. Dezember 2019; Beantwortung
9. Interpellation I 20/2019 betreffend die Mobilitätsapéros der Stadt Thun*) SVP-Fraktion vom 14. November 2019; Beantwortung
10. Interpellation I 1/2020 betreffend keine Immobilienspekulation unter Gemeinwesen SP-Fraktion vom 24. Januar 2020; Beantwortung
11. Fragestunde
Die Stadtratssitzung ist wegen der Coronavirus-Pandemie und des aktuell geltenden Schutzkonzepts nicht öffentlich. Die Medien sind auf Anmeldung zugelassen. Es erfolgt eine Eingangskontrolle.
Die Stadtratsmitglieder werden aufgefordert, auf die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich zu verzichten. An der Sitzung wird auf Pausen und auf die Abgabe von Verpflegung verzichtet. Stadtratsmitglieder, die krank sind oder sich krank fühlen, sind gehalten, auf eine Teilnahme zu verzichten. Ebenso werden besonders gefährdete Personen gemäss Artikel 10b COVID-19-Verordnung 2 gebeten, nicht an der Sitzung teilzunehmen. Es wird an die Eigenverantwortung und an das Verantwortungsbewusstsein der Stadtratsmitglieder appelliert.
Weiter wird auf die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit hingewiesen (www. bag-coronavirus.ch).
Stadtkanzlei Thun
Der Stadtratssekretär
Christoph Stalder
