Beschlüsse des Stadtrates

  17.06.2020 , Thun

Donnerstag, 11. Juni 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)

1. Sachkommission Bau und Liegenschaften; Ersatzwahl für die zurücktretende Margrit Schwander (SP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst:

In die SAKO B+L wird als Mitglied anstelle von Margrit Schwander (Fraktion SP) per l. Juli 2020 gewählt: Nina Siegenthaler (Fraktion SP).

2. Jahresrechnung und Jahresbericht 2019; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 36 Buchstabe a und Artikel 40 Buchstabe i der Stadtverfassung, Artikel 16 des Finanzreglements und Artikel 51 Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun sowie nach Kenntnisnahme des Jahresberichts inklusive Jahresrechnung 2019,

beschliesst:

1. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 1’201’874.45 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2019, Konto 5140.3632.01 für die zusätzliche Dotierung der Spezialfinanzierung Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen.
2. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 992’600.00 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2019, Konto 5140.3632.02 für die zusätzliche Dotierung der Spezialfinanzierung Werterhalt Finanzvermögen.
3. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 132’198.57 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2019, Produktegruppe 12 Dienstleistungen für Politik für den Ausbau des Fachbereichs Wirtschaft (mit der Reorganisation der Direktionsstruktur ab l. Januar 2019 neu als eigenes Produkt 1252 geführt).
4. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von Fr. 22’017’181.96 in der Kompetenz des Gemeinderates, davon Fr. 53’500.40 neu und Fr. 21’963’681.56 gebunden.
5. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von Fr. 259’930.67 in der Kompetenz der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt (gemäss SW 2), davon Fr. 34’172.15 neu und Fr. 225’758.52 gebunden.
6. Genehmigung der Jahresrechnung 2019:
Aufwand Gesamthaushalt
Fr. 284’045’780.69
Ertrag Gesamthaushalt
Fr. 284’524’601.21
Ertragsüberschuss Fr. 478’820.52
Aufwand Allgemeiner Haushalt
Fr. 265’490’579.33
Ertrag Allgemeiner Haushalt
Fr. 265’490’579.33
Aufwand-/Ertragsüberschuss Fr. 0
Aufwand Spezialfinanzierung
Abwasseranlagen Fr. 6’120’958.25
Ertrag Spezialfinanzierung
Abwasseranlagen Fr. 6’412’819.75
Ertragsüberschuss Fr. 291’861.50
Aufwand Spezialfinanzierung
Abfallbeseitigung Fr. 7’088’776.69
Ertrag Spezialfinanzierung
Abfallbeseitigung Fr. 6’509’644.59
Aufwandüberschuss Fr. 579’132.10
Aufwand Spezialfinanzierung
Feuerwehr Fr. 2’878’692.57
Ertrag Spezialfinanzierung
Feuerwehr Fr. 3’650’210.97
Ertragsüberschuss Fr. 771’518.40
Aufwand Spezialfinanzierung
Parkinggebühren Fr. 2’401’808.30
Ertrag Spezialfinanzierung
Parkinggebühren Fr. 2’437’346.57
Ertragsüberschuss Fr. 35’538.27
Aufwand Spezialfinanzierung
Parkplatzersatzabgaben Fr. 64’965.55
Ertrag Spezialfinanzierung
Parkplatzersatzabgaben Fr. 24’000.00
Aufwandüberschuss Fr. 40’965.55
Ausgaben Investitionsrechnung
Fr. 25’454’161.56
Einnahmen Investitionsrechnung
Fr. 1’702’240.15
Nettoinvestitionen Fr. 23’751’921.41
7. Genehmigung des Jahresberichtes 2019.

3. Jahresbericht 2019. Stand der hängigen Motionen und Postulate per 29. Februar 2020; Kenntnisnahme und Abschreibungen Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 51 seines Geschäftsreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 6. März 2020,

beschliesst:

l. Kenntnisnahme vom Stand der hängigen Motionen und Postulate.
2. Die Vorstösse Nr. 1, 22, 25, 31, 32, 37 und 43 dieses Berichtes werden abgeschrieben.

4. Verwaltungsunabhängige Revisionsstelle; Einführung des dualistischen Systems (externe und interne Revision) ab 1. Januar 2021 in der Stadt Thun; Grundsatzentscheid
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe d Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichtes vom 13. Mai 2020,

beschliesst:

l. Einführung des dualistischen Systems (externe und interne Revision) ab l. Januar 2021 in der Stadt Thun.
2. Auftrag an den «Ausschuss Rechnungsprüfung» (zwei Mitglieder BRK / zwei Mitglieder Gemeinderat), die Submission des Dienstleistungsauftrages «externe Rechnungsprüfung für die Jahre 2020 bis und mit 2023» im Einladungsverfahren durchzuführen.
5. Neue Leistungsverträge mit Thuner Kulturinstitutionen für die Jahre 2021–2024; Bewilligung von Verpflichtungskrediten für jährlich wiederkehrende Ausgaben für die Jahre 2021–2024
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe d und Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Mai 2020,

beschliesst:

l. Bewilligung folgender Verpflichtungskredite für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben zulasten der Erfolgsrechnung für die Jahre 2021–2024, unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun und des Regierungsrates des Kantons Bern:
a. 548’800 Franken (inkl. MwSt.) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb der Stadt- und Regionalbibliothek Thun.
b. 736’350 Franken (inkl. MwSt.) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb des Kunstmuseums Thun und Thun-Panoramas.
c. 158’500 Franken (inkl. MwSt.) für die Abgeltung der Leistungen der Stiftung Schloss Thun zum Betrieb des Museumsschlosses.
d. 105’650 Franken (inkl. MwSt.) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb der Kunstgesellschaft Thun (Theater in Thun).
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 139’000 Franken (inkl. MwSt.) zulasten der Erfolgsrechnung für die Jahre 2021–2024 für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb des Thuner Stadtorchesters.
3. Die Ziffern 1a und 1b dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.

6. Motion M 1/2020 betreffed Spez.-Sek. – Streichen des Artikels 8 im Bildungsreglement (BiR); Jonas Baumann-Fuchs (EVP), Katharina Ali-Oesch (SP), Marc Barben (Grüne) vom 6. Februar 2020; Beantwortung
Die Motion wird nach der Diskussion durch die Urheberschaft zurückgezogen.

7. Postulat P 31/2019 betreffend eine befristete Sperrung des Uferwegs im Strandbad Thun während der Wintermonate und Monitoring der Wasservogelpopulation; Reto Vannini (BDP), Thomas Hiltpold (Grüne/ JG) und Mitunterzeichnende vom 13. Dezember 2019; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

8. Interpellation l 20/2019 betreffend die Mobilitätsaperos der Stadt Thun; SVP-Fraktion vom 14. November 2019; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

9. Interpellation l 1/2020 betreffend keine Immobilienspekulation unter Gemeinwesen; SP-Fraktion vom 24. Januar 2020; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

10. Fragestunde F 10/2020 betreffend Auswirkungen der Corona-Krise in Thun; Katharina Ali-Oesch (SP) vom 9. Juni 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 11/2020 betreffend Stand des Studienverfahrens Attraktivierung Thuner Innenstadt; Mark van Wijk (FDP) vom 8. Juni 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft l innert 10 Tagen nach der Wahl und für die Geschäfte 2 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Bei Geschäft 5 sind die Ziffern 1a und 1b gemäss Artikel 39 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 11. Juni 2020

Stadtkanzlei Thun


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