Burgergemeinde Strättligen

  17.06.2020 , Thun

Burgergemeindeversammlung – Information weiteres Vorgehen
Das Regierungsstatthalteramt von Thun hat aufgrund der Beschlüsse des Regierungsrates und des Bundesrates die Weisung erteilt, dass Burgerversammlungen derzeit nur bei dringenden Geschäften abgehalten werden sollten. Dies wegen einer möglichen grossen Teilnehmerzahl und aus Rücksicht gegenüber Risikogruppen.

Die Genehmigung der Jahresrechnung wurde ausdrücklich als kein dringliches Geschäft deklariert und kann aufgrund der Corona-Ausnahmesituation an der Herbstversammlung erfolgen. Die weiteren Traktanden der Frühlings-Versammlung sind ebenfalls nicht als dringend einzustufen. Der Burgerrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 entschieden, die Traktanden der Frühlingsversammlung an der Herbstversammlung vom Donnerstag, 3. Dezember 2020 zu behandeln.

Der Burgerrat bittet die Burgerinnen und Burgern um Verständnis und steht bei Fragen unter mail@burgergemeindestraettligen.ch gerne zur Verfügung.


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