Öffentliche Bekanntmachung
17.06.2020 , ThunZone mit Planungspflicht Freistatt, Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 22. August 2019 beschlossene Zone mit Planungspflicht Freistatt, Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 21. April 2020 genehmigt.
Die Zone mit Planungspflicht Freistatt tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen während den ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, 18. Juni 2020
Der Gemeinderat